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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Hier einige Informationen zu den Teilnahmebedingungen des alle zwei Jahre stattfindenden Wettbewerbes.

  • Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister des Handwerks,
  • Selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind oder solche, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.
  • Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen für Design sowie von Gestaltungsakademien und Fachschulen des Handwerks, sofern sie mindestens die Gesellenprüfung in einem Beruf des Handwerks nachweisen können.

Bewerberinnen und Bewerber müssen im Land Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz haben oder dort arbeiten. Zum Anmeldeschluss, den 02. Juni 2024, dürfen Teilnehmende nicht älter als 30 Jahre alt sein.

Falls die Altersgrenze überschritten wird, bietet sich eine Teilnahme am Wettbewerb MANUFACTUM an, der im Jahr 2025 stattfindet.
 

Die Themenbereiche

In sechs Themenbereichen können sich DESIGNTALENTE dem Wettbewerb stellen. Statt der am Material orientierten Unterscheidung nach Werkbereichen, sind die Arbeiten in sechs thematisch weiter gefassten Bereichen kategorisiert:

  1. Kleidung & Textil
  2. Möbel
  3. Objekt & Skulptur
  4. Schmuck
  5. Wohnen & Außenbereich
  6. Medien

Folgende Beispiele dienen der Konkretisierung der Themenbereiche:

Kleidung & Textil: Mäntel, Kleider, Taschen, Schuhe, Kopfbedeckungen, Bekleidung im weitesten Sinne, Teppiche, Quilts, Wohntextilien

Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale, Side-boards, Raumteiler

Objekt & Skulptur: Freie Arbeiten, Stelen, Bildhauerarbeiten, Wandobjekte

Schmuck: Alle Objekte, die als Schmuck am Körper zu tragen sind

Wohnen & Außenbereich: angewandte Arbeiten, Bestecke, Schalen, Vasen, Leuchten, Brunnen, Tore, Zäune, architektonische Elemente

Medien: Fotografie, Buchbindearbeiten, Printmedien, Papierarbeiten; außerdem digitale Projekte, die einen Bezug zum Handwerk aufweisen

 

Anforderungen an die Wettbewerbsarbeiten

Teilnehmende können jeweils bis zu drei Arbeiten einreichen. Diese müssen nach eigenen, thematisch frei gewählten Entwürfen gefertigt sein. Dabei kann es sich beispielsweise um Gesellen- oder Meisterstücke handeln oder Objekte, die auf Basis eines Kundenauftrags gefertigt wurden. Neben einer technisch-werkgerechten und handwerklich einwandfreien Ausführung, kommt es den Juroren im Wettbewerb besonders auf eine zeitgemäße und persönliche Formaussage an. Entscheidend für das Urteil der Jury ist damit die gestalterische Leistung und die Aussage der eingereichten Arbeit gleichermaßen!

Bei den Arbeiten darf es sich nicht um Nachbildungen fremder Arbeiten handeln!

Der Wettbewerb zielt auf neue und innovative Entwicklungen und deren Umsetzung in den jeweiligen Arbeiten ab. Deshalb dürfen die Objekte keine restaurierenden Elemente enthalten oder selbst Restaurierungen sein. Neue Materialien dürfen hingegen in allen Werkbereichen in Verbindung mit herkömmlichen Werkstoffen oder an deren Stelle verwendet werden.

Eine Arbeit kann aus mehreren Elementen bestehen, wenn diese nach ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung eine Einheit bilden. Im Falle der Ablehnung, auch nur eines Teils dieser Einheit, wird die gesamte Arbeit nicht zum Wettbewerb zugelassen. Enthält eine Arbeit mehrere gleiche Teile (zum Beispiel eine Kollektion oder ein Geschirrservice), so müssen nicht alle Teile präsentiert werden.

Die Zuordnung der Arbeiten zu den vorgegebenen Themenbereichen des Wettbewerbs nehmen die Teilnehmerin und der Teilnehmer jeweils selbst vor. In begründeten Fällen ist die Jury allerdings berechtigt, wenn dadurch eine Preisvergabe in einem anderen Themenbereich ermöglicht wird, diesen zu wechseln.

 

Die Preise

Im Wettbewerb werden maximal sieben Preise vergeben, sechs davon in den genannten Themenbereichen, plus ggfs. ein Sonderpreis. Die Preise sind mit jeweils 3.000 Euro dotiert.

Die Preise sind nicht aufteilbar auf mehrere Personen. Alle Preisträgerinnen und Preisträger sowie die von der Jury zur Ausstellung zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Urkunde. Diese wird vom Westdeutschen Handwerkskammertag und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt und im Rahmen der Ausstellungseröffnung vergeben.

 

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für ausgestellte und prämierte Arbeiten

Die zur Ausstellung von der Jury zugelassenen Arbeiten werden vor der Ausstellungseröffnung mit einem Foto, dem Namen und dem Wohnort der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers auf der Webseite DesignTalente Handwerk NRW als NOMINIERTE vorgestellt.

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt am Tag der Preisverleihung im Rahmen der Ausstellungseröffnung und im Anschluss auf der Webseite.

Neben einer öffentlichkeitswirksamen Preisverleihung mit anschließender Ausstellung, zu der unter anderem die Medien eingeladen sind, werden die relevanten Fachzeitschriften aus den verschiedenen Werkbereichen über den Wettbewerbsveranstalter mit Bild und Textmaterial informiert. Die Handwerkskammern, aus deren Bezirk die Preisträgerinnen und Preisträger jeweils stammen, berichten ebenfalls in ihren Publikationen on- und offline über den Wettbewerb und die Teilnehmenden.

Der Katalog dient allen Ausstellungsteilnehmerinnen und -teilnehmern gleichfalls zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit. Alle zur Ausstellung zugelassenen Handwerkerinnen und Handwerker erhalten nach dem Wettbewerb zwei gedruckte Exemplare des Katalogs. Eine PDF-Datei des Katalogs steht nach der Preisverleihung über die Webseite ebenfalls zum Download und für die eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.

Auf der Internetseite zum Wettbewerb sind die Arbeiten der Preisträgerinnen und Ausstellungsteilnehmerinnen bzw. der Preisträger und Ausstellungsteilnehmer sowohl für Suchmaschinen als auch für Interessierte jederzeit zugänglich. Wenn bereits eine eigene Website existiert, verlinken wir diese auf Wunsch gerne.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb und Anlieferung der Objekte zur Ausstellung geht die Zustimmung einher, Bilder und Videos anfertigen und gegenüber Dritten im sachlichen Zusammenhang veröffentlichen zu dürfen.

 

Anmeldung und Einsendung der Wettbewerbsarbeiten per Foto

Die Anmeldung  zum Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW erfolgt im Wettbewerbsjahr über diese Webseite.

Für die Bewerbung relevant sind unter anderem

  • die Angabe der verwendeten Materialien,
  • die Maße sowie
  • die Zuordnung zu einem Themenbereich.

Diese Angaben sind während des Online-Anmeldeprozesses einzugeben.

Die Jury benötigt vor allem gute und aussagefähige Fotos des Wettbewerbsobjektes aus verschiedenen Perspektiven sowie Detailaufnahmen, die einen guten Eindruck von der Gesamtarbeit, den relevanten Details sowie der handwerklichen Ausführung und Funktionsweise vermitteln. Um beispielsweise Verbindungen, konstruktive Elemente, Oberflächen, Funktionsprinzipien, besondere Materialien oder andere innovative und qualitative Merkmale seitens der Jury beurteilen zu können, müssen diese über die eingereichten Fotos gut sichtbar transportiert werden.

Mit dem Hochladen der Fotos und Teilnahme am Wettbewerb ist der Westdeutsche Handwerkskammertag dazu berechtigt, diese für eine Darstellung im Katalog, auf der Webseite sowie zur öffentlichkeitswirksamen Platzierung des Wettbewerbs in den Medien und z.B. den Sozialen Medien zu nutzen.

Insgesamt sollten nicht mehr als 10 Fotos je Wettbewerbsobjekt eingereicht werden. Die Fotos des Bewerbungsobjektes können im Wettbewerbsjahr über die Online-Anmeldung auf dieser Seite hochgeladen werden (als JPG-Datei, DIN A4, 300 dpi). Nur das komplette Anmeldepaket aus vollständig ausgefüllter Anmeldung und Fotos berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb!

Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Ausstellung oder die Vorstellung der Arbeit im Katalog, werden KEINERLEI Gebühren o.ä. erhoben.

 

Kontakt

Westdeutscher Handwerkskammertag
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf

T: 0211 30 07-732
E: designtalente[ at ]whkt.de 

 

Juryverfahren

Welche Objekte für die Wettbewerbsausstellung und für die Findung der Preisträgerinnen und Preisträger zugelassen werden, entscheidet eine in Abstimmung mit dem Arbeitskreis »Gestaltung« und dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium NRW bestellte Jury. Sie setzt sich aus sieben anerkannten Persönlichkeiten der verschiedenen Werkbereiche zusammen.

Die Fachjury entscheidet in einem Auswahlverfahren endgültig und mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidungen sind unanfechtbar und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nach dem Juryverfahren werden die zur Ausstellung zugelassenen Arbeiten mit einem Foto sowie dem Namen und Wohnort der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers auf der Wettbewerbsseite als NOMINIERTE online bekanntgegeben.

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen bzw. Preisträger erfolgt am Tag der Eröffnung der Ausstellung. Zu dieser festlichen Preisverleihung erhalten alle eine Einladung, die zur Ausstellung zugelassen wurden und ihre Ausstellungsstücke angeliefert haben.

 

Anlieferung, Preisverleihung und Abholung der ausgewählten Objekte

Für die Erstellung der Wettbewerbspublikation und die nachfolgende Preisverleihung und Ausstellung muss jede ausgewählte Wettbewerbsteilnehmerin/jeder ausgewählte Wettbewerbsteilnehmer ihre/seine Arbeit selbst anliefern. Die Wettbewerbsarbeiten sind grundsätzlich im Original einzureichen.

Jede nominierte Wettbewerbsteilnehmerin bzw. jeder nominierte Wettbewerbsteilnehmer muss am Tag der Preisverleihung und Ausstellungseröffnung persönlich anwesend sein, es sei denn, es liegen zwingende, nicht von der/dem Teilnehmenden zu vertretenen Gründen vor. In diesem Fall hat die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer dem Veranstalter eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu benennen, die/der am Tag der Preisverleihung und Ausstellungseröffnung anwesend sein wird.

Die Anlieferung der nominierten Objekte an die Handwerkskammer Düsseldorf, Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf findet statt am 23. und 24.09.2024

Die Abholung der Ausstellungsobjekte findet statt am 14. und 15.10.2024.

Die Termine sind verbindlich! Sollte es persönlich nicht möglich sein, das Objekt anzuliefern oder abzuholen, kann gerne eine Vertreterin oder ein Vertreter benannt werden.

Vor Ort werden die angelieferten Arbeiten auf Übereinstimmung mit den eingereichten Fotos überprüft. Die Veranstalter behalten sich vor, bei gravierenden Abweichungen zwischen den eingereichten Abbildungen und dem Original gegebenenfalls die Exponate nicht zur Ausstellung zuzulassen.

Die Organisation und die Kosten des An- und Abtransports der teilnehmenden Wettbewerbsarbeiten, einschließlich Transportversicherung, trägt jede zur Ausstellung zugelassene Teilnehmerin/jeder zur Ausstellung zugelassene Teilnehmer und jede Preisträgerin/jeder Preisträger selbst.

Kosten, die nach Anlieferung bis zur Abholung zu den genannten Terminen entstehen (Versicherung der Objekte, Aufbau der Ausstellung, etc.) übernimmt der Veranstalter.

Die Exponate der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ende der Ausstellung in dieser verbleiben. Die Veranstalter weisen ausdrücklich darauf hin, dass nicht abgeholte Arbeiten ab dem 16.10.2024 jeglichen Versicherungsschutz verlieren.

 

Datenschutz

Durch die Teilnahme am Wettbewerb DESIGNTALENTE HANDWERK NRW erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) die dazu erforderlichen Daten für den Zeitraum des Wettbewerbes und darüber hinaus speichert. Es steht der Teilnehmerin/dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

Erhobene Daten werden vom Westdeutschen Handwerkskammertag und den Handwerkskammern in NRW zu Marketing- und Werbezwecken genutzt.

Der WHKT weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Die Gewinnerinnen und Gewinner sowie Ausstellungsberechtigten sind mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnortes, der Ablichtung ihrer Person und der Wettbewerbsarbeit einverstanden.