Allgemeine Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Handwerkerinnen und Handwerker, die nicht älter als 30 Jahre sind, einen Wohn- oder Arbeitssitz in Nordrhein-Westfalen haben und bis zum Bewerbungsschluss eine abgeschlossene Ausbildung in einem Werkbereich des Handwerks nachweisen können.*
Teilnehmen können somit:
- Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister des Handwerks
- Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen der Gestaltungsakademien sowie Fachhochschulen/Fachschulen/Hochschulen, sofern sie zuvor eine abgeschlossene Ausbildung (mind. eine Gesellenprüfung) in einem Beruf des Handwerks nachweisen können
- Selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
*Unabhängig von der derzeit ausgeübten beruflichen oder akademischen Tätigkeit.
Altersgrenze überschritten?
Neben dem Gestaltungswettbewerb für junge Handwerkerinnen und Handwerker bietet der im Wechsel zu »Designtalente Handwerk NRW« stattfindende Wettbewerb um den Staatspreis MANUFACTUM NRW eine hervorragende Plattform, um gestalterisches Können im Handwerk zu zeigen. Der Staatspreis MANUFACTUM NRW wird voraussichtlich 2027 in Köln vergeben.
Mehr Informationen unter: www.staatspreis-manufactum.de
Die Themenbereiche
In fünf Themenbereichen können sich DesignTalente dem Wettbewerb stellen. Diese wurden für das Wettbewerbsjahr 2026 in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) neu strukturiert:
- BILD- & DRUCKMEDIEN
- MÖBEL & AUSSENELEMENTE
- OBJEKT & SKULPTUR
- SCHMUCK & MODE
- WOHN- & EINRICHTUNGSKULTUR
Folgende Beispiele dienen der Konkretisierung der Themenbereiche:
Bild- & Druckmedien: z. B. Fotografie, Buchbindearbeiten, Printmedien, Papierarbeiten
Möbel & Außenelemente: z. B. Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale, Sideboards, Raumteiler, Hocker, Möbel für den Außenbereich, Gartenobjekte, Brunnen, Tore, Zäune, architektonische Einzelelemente
Objekt & Skulptur: Freie Arbeiten
Schmuck & Mode: z. B. Objekte, die am Körper zu tragen sind, Ringe, Ketten, Armbänder, Broschen, Ohrringe, Haarschmuck, Mäntel, Kleider, Taschen, Schuhe, Kopfbedeckungen, Bekleidung im weitesten Sinne
Wohn- & Einrichtungskultur: z. B. Angewandte Arbeiten, Bestecke, Schalen, Vasen, Leuchten, Teppiche, Quilts, Wohntextilien, Wandobjekte
Anforderungen
Pro Bewerberin bzw. Bewerber können max. drei Arbeiten unabhängig vom Themenbereich eingereicht werden. Die eingereichte Arbeit muss selbst entworfen und ausgeführt worden sein. Dabei kann es sich um Gesellen- oder Meisterstücke, um Auftragsarbeiten oder sonstige selbst erstellte Arbeiten handeln, die bspw. auch bei anderen Wettbewerben bereits eingereicht wurden. Die Einreichung eines Werkes ist im Wettbewerb DesignTalente allerdings nur einmalig möglich.
Eine von mehreren Personen gemeinschaftlich erstellte Arbeit erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen an eine Wettbewerbsarbeit. Soll eine gemeinschaftliche Arbeit eingereicht werden, ist eine persönliche Rücksprache mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass alle Beteiligten der Gemeinschaftsarbeit den Teilnahmebedingungen entsprechen müssen. Sollte es zu einer Auszeichnung einer Gemeinschaftsarbeit als Siegerobjekt in einem Themenbereich kommen, steht auch hier maximal ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro für die gemeinschaftlich eingereichte Arbeit zur Verfügung.
Gefragt sind handwerkliche Präzision, innovative Gestaltung sowie ein experimenteller und materialgerechter Umgang mit dem Werkstoff. Neben der technisch professionellen Ausführung kommt es besonders auf eine zeitgemäße und eigenständige Formaussage, überzeugende Materialwahl und Detailausarbeitungen an. Entscheidend ist die gestalterische Gesamtaussage.
Die Arbeiten dürfen keine Nachbildungen fremder Arbeiten und keine restaurierten Elemente enthalten oder selbst Restaurierungen sein. Neue Materialien dürfen hingegen in allen Werkbereichen in Verbindung mit herkömmlichen Werkstoffen oder an deren Stelle verwendet werden.
Eine Arbeit kann aus mehreren Stücken bestehen, wenn diese nach ihrer Gestaltung und Zweckbestimmung eine Einheit oder eine Serie aus einem Guss bilden. Mehrteilige Arbeiten gelten jedoch als abgelehnt, sobald ein Teil der Arbeit abgelehnt wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung, wann eine Arbeit als mehrteilig eingestuft wird, im Ermessen der Jury liegt.
Die Zuordnung der eingereichten Arbeiten zu den vorgegebenen Themenbereichen nehmen die Bewerberinnen und Bewerber selbst vor. In begründeten Ausnahmefällen ist die Jury berechtigt, im Rahmen ihrer Sitzung eine abweichende Zuordnung vorzunehmen, wenn dies eine verbesserte Bewertung ermöglicht. Eine solche Änderung führt jedoch nicht zwangsläufig zu einer Preisvergabe.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Arbeiten bei der Anlieferung auszuschließen, wenn sie nicht funktions- oder präsentationsfähig sind – etwa aufgrund von Unvollständigkeit oder deutlicher Abweichung vom eingereichten Bildmaterial.
Arbeiten, die aufgrund ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht zum Transport oder für die Ausstellung geeignet sind, können in Form von qualitativ hochwertigen Fotos am Wettbewerb und an der Ausstellung teilnehmen. Voraussetzung ist dabei, dass die Arbeiten eindeutig einem der fünf Themenbereiche des Wettbewerbs zugeordnet werden können. Arbeiten, die von der Jury für eine rein fotografische Teilnahme zur Ausstellung zugelassen werden, müssen sowohl in professionell ausgedruckter Form und geeigneter Größe (Maße A2 bis A0 bzw. min. 42 cm und max. 118 cm Seitenmaß) angeliefert als auch als entsprechende Bilddatei bereitgestellt werden. Zudem sollte ein Modell bzw. ein Ausschnitt der Arbeit für die Ausstellung angefertigt bzw. bereitgestellt werden. Die Ausstellungsteilnahme einer nicht transport- bzw. ausstellungsfähigen Arbeit ist nur nach vorheriger Rücksprache zwischen der Jury und dem WHKT möglich.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos, die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt ohne Honorar.
Die Ausstellerinnen und Aussteller übernehmen die Transportkosten; der WHKT übernimmt die Versicherungen der Ausstellungsobjekte während der Aufbau-, Ausstellungs- und Abbauzeit.
Die Preise
Grundsätzlich ist ein Preis pro Themenbereich sowie ein möglicher Sonderpreis für eine herausragende Leistung vorgesehen. Sollte die Jury keine preiswürdige Arbeit in einem Themenbereich identifizieren, kann die Jury in begründeten Fällen bis zu zwei Preise in einem anderen Themenbereich vergeben. Die Anzahl der maximal zu vergebenden Preise liegt damit bei insgesamt sechs inkl. Sonderpreis.
Die einzelnen Preise sind mit je 3.000 Euro dotiert.
Alle Ausstellerinnen und Aussteller erhalten bei der feierlichen Preisverleihung eine Urkunde des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Westdeutschen Handwerkskammertags.
Bewerbungsverfahren
Pro Bewerberin bzw. Bewerber können max. drei Arbeiten unabhängig vom Themenbereich eingereicht werden.
Bewerbungen sind ausschließlich online möglich.
Die Bewerbungsphase für das Wettbewerbsjahr 2026 läuft vom 12. Januar bis zum 26. Mai 2026.
Folgende Informationen sind für die Online-Bewerbung notwendig:
- Personenbezogene Angaben
- Angaben zum Objekt (Name, Maße, verwendete Materialien)
- Kurzbeschreibung
- Herstellungsweise/Prozess
- Idee/Konzept
- Bis zu 10 Fotos* des Objekts in entsprechender Qualität (max. 10 MB pro Foto; JPG-Datei, 300 dpi)
* WICHTIG: Bitte nennen Sie die Fotografinnen bzw. Fotografen der eingereichten Fotos. Stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte zur Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung verfügen. Falls Personen auf den Fotos abgebildet sind, versichern Sie sich, dass diese mit der Weitergabe, Veröffentlichung und Verbreitung einverstanden sind.
Die Jury benötigt aussagekräftige Aufnahmen des Wettbewerbsobjekts aus verschiedenen Perspektiven sowie Detailaufnahmen, die einen klaren Eindruck von der Gesamtarbeit, den relevanten Details, der handwerklichen Ausführung und der Funktionsweise vermitteln. Um Aspekte wie Verbindungen, konstruktive Elemente, Oberflächen, Funktionsprinzipien, besondere Materialien oder andere innovative und qualitative Merkmale angemessen beurteilen zu können, müssen diese auf den Fotos gut erkennbar sein.
Mit dem Hochladen der Fotos und der Teilnahme am Wettbewerb räumt die Bewerberin bzw. der Bewerber dem WHKT das Recht ein, die eingereichten Bilder für die Darstellung im Wettbewerbskatalog, auf der Webseite sowie zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – einschließlich sozialer Medien – zu verwenden.
Nur ein vollständiges Anmeldepaket, bestehend aus der ausgefüllten Online-Anmeldung und den erforderlichen Fotos, berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb.
Jurierungsverfahren
In Abstimmung mit dem MWIKE NRW wird vom WHKT eine Jury bestellt, die sich aus mind. sechs Persönlichkeiten aus Nordrhein-Westfalen mit entsprechender Expertise in den jeweiligen Werkbereichen, bzw. dem Thema Gestaltung insgesamt, zusammensetzt.
Die Jurierung zur Auswahl der Ausstellungsobjekte sowie die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt in einem mehrstufigen, anonymisierten Verfahren.
Zunächst entscheidet die Jury aus allen frist- und sachgerecht eingereichten Wettbewerbsbeiträgen mittels eines digitalen Auswahlverfahrens, welche Wettbewerbsarbeiten fachlich ausreichend überzeugend sind und somit für das weitere Verfahren zugelassen werden.
Die getroffene Vorauswahl bildet die Grundlage für die zweite Jurierungsrunde, die eintägig vor Ort in den Räumlichkeiten des WHKT in Düsseldorf stattfindet. In dieser Runde erfolgt anhand des eingereichten Bildmaterials die finale Entscheidung über die Zulassung zur Ausstellung und anschließend die Entscheidung über die Preise.
Die Jury beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit ist eine Arbeit für die Ausstellung angenommen. Die Beratung der Jury ist nicht öffentlich. Ihre Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nach der Juryarbeit werden alle Bewerberinnen und Bewerber durch den WHKT umgehend über die Entscheidung der Jury informiert. Alle zur Ausstellung zugelassenen Ausstellerinnen und Aussteller werden mit einem Foto des Objekts sowie dem Namen und Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers auf der Wettbewerbswebsite www.designtalente-handwerk-nrw.de als »Nominierte« bekanntgegeben. In der Öffentlichkeitsarbeit kann so mit den Nominierten für die Ausstellung geworben werden.
Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt erst am Tag und im Rahmen der feierlichen Preisverleihung und im Anschluss auf der DesignTalente-Website.
Anlieferung/Abholung, Ausstellung und Preisverleihung
Die Anlieferung und Abholung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt zu den folgenden Terminen:
- 05./06.10.2026 > Anlieferung der Objekte
- 26./27.10.2026 > Abholung der Objekte
jeweils von 10:00–17:00 Uhr in der Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln.
Die genannten Termine sind verbindlich.
Sollte es einer Ausstellerin oder einem Aussteller nicht möglich sein, das Objekt persönlich anzuliefern oder abzuholen, kann dies durch eine Vertretung oder eine andere teilnehmende Person erfolgen. In diesem Fall ist der WHKT vorab zu informieren.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Arbeiten bei der Anlieferung auszuschließen, wenn sie nicht funktions- oder präsentationsfähig sind – etwa aufgrund von Unvollständigkeit oder deutlicher Abweichung vom eingereichten Bildmaterial.
Die Organisation und Kosten des An- und Abtransports, einschließlich einer Transportversicherung, tragen die zur Ausstellung zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigenverantwortlich.
Kosten, die nach der Anlieferung bis zur Abholung entstehen – etwa für die Versicherung der Objekte während der Ausstellung oder den Aufbau der Ausstellung – übernimmt der Veranstalter.
Alle Ausstellungsarbeiten müssen bis zum Ende der Ausstellung in dieser verbleiben.
Nicht abgeholte Arbeiten verlieren ab dem 27. Oktober 2026 jeglichen Versicherungsschutz.
Alle Ausstellerinnen und Aussteller müssen am Tag der Preisverleihung und Ausstellungseröffnung persönlich anwesend sein, es sei denn, es liegen zwingende, nicht von der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer zu vertretenen Gründen vor. In diesem Fall hat die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer dem Veranstalter eine Vertretung zu benennen, die/der am Tag der Preisverleihung und Ausstellungseröffnung anwesend sein wird.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« wird durch eine Preisverleihung mit anschließender Ausstellung begleitet, zu der unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Medien eingeladen sind.
Darüber hinaus werden die relevanten Fachzeitschriften aus den verschiedenen Werkbereichen vom Wettbewerbsveranstalter mit Bild- und Textmaterial informiert. Auch die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern berichten in ihren Print- und Online-Publikationen über den Wettbewerb und seine Teilnehmenden.
Der Ausstellungskatalog dient allen Ausstellerinnen und Ausstellern als wertvolles Instrument für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Zwei gedruckte Exemplare des Katalogs erhalten die Ausstellerinnen und Aussteller. Zusätzlich steht eine PDF-Version des Katalogs nach der Preisverleihung auf der Website www.designtalente-handwerk-nrw.de/content/kataloge zum Download bereit.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Anlieferung der Objekte zur Ausstellung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und Videos angefertigt und im sachlichen Zusammenhang veröffentlicht werden dürfen.
Termine
- 12.01.2026 > Beginn Bewerbungsphase
- 26.05.2026 > Bewerbungsschluss
- Juli 2026 > Benachrichtigung Zulassung zur Ausstellung
- 05./06.10.2026 > Anlieferung der Objekte
- 10.10.2026 > Preisverleihung und Ausstellungseröffnung in der Handwerkskammer zu Köln
- 10.–25.10.2026 > Ausstellung DesignTalente Handwerk NRW 2026
- 26./27.10.2026 > Abholung der Objekte
Die Anlieferung und Abholung erfolgt jeweils von 10:00–17:00 Uhr in der Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln.
Alle Ausstellungsobjekte stehen ab dem 05.10.2026 bis zum 27.10.2026 unter Versicherungsschutz.
Änderungen geben wir in den sozialen Medien – Instagram: designtalentehandwerk und facebook: DesignTalente Handwerk NRW – und unter www.designtalente-handwerk-nrw.de bekannt.
Datenschutz
Mit der Teilnahme am Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« erklärt sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer damit einverstanden, dass der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) die im Rahmen der Bewerbung erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer des Wettbewerbes sowie darüber hinaus speichert und verarbeitet. Es steht der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
Die erhobenen Daten werden vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) sowie den Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen ausschließlich zu Marketing- und Werbezwecken genutzt.
Der Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) versichert, dass sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Alle Ausstellerinnen und Aussteller erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens und Wohnortes, der Abbildung ihrer Person sowie ihrer Wettbewerbsarbeit im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs einverstanden.
Dies schließt insbesondere Print- und Online-Veröffentlichungen, soziale Medien, die Wettbewerbswebsite sowie den Ausstellungskatalog ein.
Kontakt
Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. (WHKT)
Volmerswerther Straße 79
40221 Düsseldorf
T: 0211 3007-732
E: designtalente[ at ]whkt.de